Mit dem Erwerb des Eintrittstickets unterwirft sich der Erwerber und Eintrittsticketsinhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen der Veranstalterin.
1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit einer schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Wir empfehlen, Kinder unter 8 Jahren nicht mit zu nehmen (Lautstärke). Der Veranstalter lehnt bei Widerhandhabung jegliche Verantwortung oder Haftung für Schäden an menschlichen Organen ab.
2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
3. Das Festival findet Inhouse und somit bei jeder Witterung statt. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage der Veranstalterin. https://experience-events.ch
4. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
5. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
6. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
7. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild -, Ton,- Film-, und Videoaufnahmen von den am Event auftretenden Künstler/innen, von Besucher/innen oder Festivalinfrastruktur ist grundsätzlich untersagt. Bei Missachtung dieser Verbote behält sich der Veranstalter die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor. Den Besuchern ist auch bewusst und sie sind damit einverstanden, dass aus Gründen der Sicherheit und zur Ahndung von Zuwiderhandlungen während des Events Videoaufnahmen des Konzert- und des Eintrittsbereiches gemacht werden.
8. Beim Betreten des Geländes wird die Eintrittskarte entwertet.
9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschliesslich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei genereller Absage der Veranstaltung. Es wird maximal der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Bereits erworbene Eintrittskarten können in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen an den jeweiligen Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden, an welcher die Tickets erworben wurden.
11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
Bei Event können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
13. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie unserer Umwelt zuliebe die öffentlichen Verkehrsmittel.
14. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
15. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
16. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
17. Kaufen Sie Ihre Eintrittskarte nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.
18. Es werden nur Eintrittskarten akzeptiert, welche in offiziellen Vorverkaufskanälen erworben wurden.
Zaugenried, 7. November 2023